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   KG, 28.06.2013 - 18 UF 73/13   

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https://dejure.org/2013,55021
KG, 28.06.2013 - 18 UF 73/13 (https://dejure.org/2013,55021)
KG, Entscheidung vom 28.06.2013 - 18 UF 73/13 (https://dejure.org/2013,55021)
KG, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - 18 UF 73/13 (https://dejure.org/2013,55021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 104 Nr 2 BGB, § 1666 BGB, §§ 1666 ff BGB, § 1673 BGB
    Sorgerechtsverfahren wegen Kindeswohlgefährdung: Prozessfähigkeit eines geschäftsunfähigen Elternteils; Prüfung der Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter bei Ruhen der elterlichen Sorge; Voraussetzungen der Geschäftsunfähigkeit; Bindung des Gerichts an die Einschätzung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Begriffs der Geschäftsunfähigkeit; Zulässigkeit der Beschwerde einer intelligenzgeminderten Mutter gegen die Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 104 Nr. 2; BGB § 1666; BGB § 1673
    Begriff der Geschäftsunfähigkeit; Zulässigkeit der Beschwerde einer intelligenzgeminderten Mutter gegen die Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1038
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

    Auszug aus KG, 28.06.2013 - 18 UF 73/13
    Es muss ihr vielmehr überlassen bleiben, auf welche Weise sie mit besonderen Situationen fertig werden will (BGH, 19. Juni 1970, IV ZR 83/69, NJW 1970, 1680).(Rn.11).

    Es kommt hierfür darauf an, ob eine freie Entscheidung auf Grund einer Abwägung des Für und Wider in einer sachlichen Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte noch möglich ist, wenn auch eventuell nur eingeschränkt, oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil der Betroffene fremden Willenseinflüssen gänzlich unterliegt oder die Willensbildung nur durch unkontrollierte Triebe und Vorstellungen ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung ausgelöst wird (BGH, Urteil vom 19.06.1970 - IV ZR 83/69 - NJW 1970, 1680, bei juris Rn. 13; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 216).

  • OLG Brandenburg, 07.07.2010 - 13 UF 55/09

    Aufhebung der Ehe wegen Geschäftsunfähigkeit

    Auszug aus KG, 28.06.2013 - 18 UF 73/13
    Es kommt hierfür darauf an, ob eine freie Entscheidung auf Grund einer Abwägung des Für und Wider in einer sachlichen Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte noch möglich ist, wenn auch eventuell nur eingeschränkt, oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil der Betroffene fremden Willenseinflüssen gänzlich unterliegt oder die Willensbildung nur durch unkontrollierte Triebe und Vorstellungen ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung ausgelöst wird (BGH, Urteil vom 19.06.1970 - IV ZR 83/69 - NJW 1970, 1680, bei juris Rn. 13; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 216).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.1995 - 4 U 169/94

    Willenbestimmungsfähigkeit; Intellektuelle Fähigkeit; IQ; Einbruch; Besondere

    Auszug aus KG, 28.06.2013 - 18 UF 73/13
    Dementsprechend hat das OLG Düsseldorf (VersR 1996, 1493) angenommen, daß unter einem IQ von 60 Geschäftsunfähigkeit nicht in Betracht komme; das OLG Köln hat in der in MDR 1975, 1017 veröffentlichten Entscheidung angenommen, daß bei Debilität - das entspricht der heute so bezeichneten leichten Intelligenzminderung - Geschäftsunfähigkeit nicht angenommen werden könne (diesen Entscheidungen folgend Knothe in Staudinger, BGB, Bearb. 2011, § 104 Rn. 9).
  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 9/76

    Antrags- und Beschwerderecht eines geschäftsunfähigen Pflegebefohlenen

    Auszug aus KG, 28.06.2013 - 18 UF 73/13
    Denn auch der gemäß § 104 Nr. 2 BGB Geschäftsunfähige ist im Hinblick auf die Wertung des Artikels 1 des Grundgesetzes (GG) in Verfahren, die wie hier Maßnahmen aus Anlaß seines Geisteszustands betreffen, die in sein Persönlichkeitsrecht eingreifen, als prozeßfähig zu behandeln (BGH NJW 1978, 992; Michalski/Döll in Erman, BGB, 13. Aufl. 2011 § 1673 Rn. 6; Palandt/Ellenberger, BGB, Kommentar, 72. Aufl. 2013 § 104 Rn. 9).
  • OLG Köln, 23.04.1975 - 2 U 67/73

    Partielle Geschäftunfähigkeit; Schwierige Geschäfte; 10-Test; Debilität;

    Auszug aus KG, 28.06.2013 - 18 UF 73/13
    Dementsprechend hat das OLG Düsseldorf (VersR 1996, 1493) angenommen, daß unter einem IQ von 60 Geschäftsunfähigkeit nicht in Betracht komme; das OLG Köln hat in der in MDR 1975, 1017 veröffentlichten Entscheidung angenommen, daß bei Debilität - das entspricht der heute so bezeichneten leichten Intelligenzminderung - Geschäftsunfähigkeit nicht angenommen werden könne (diesen Entscheidungen folgend Knothe in Staudinger, BGB, Bearb. 2011, § 104 Rn. 9).
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